Billigfluganbieter Ryanair ist auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeitern richtig billig. Ein Flugbegleiter der irischen Airline hatte dem ZDF-Magazin Frontal21 sowie der Tageszeitung Die Welt Rede und Antwort zu Arbeits- und Vergütungsbedingungen gestanden. Das führte nun offenbar zu seiner fristlosen Entlassung.
„Diese Kündigung ist rechtswidrig, weshalb wir nun unser Mitglied dabei unterstützen, gerichtlich dagegen vorzugehen. In Deutschland ist es Arbeitnehmern nicht verboten, über ihre Arbeitsbedingungen zu sprechen“, wird Stefan Fluck von der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) zitiert. „Wir sind dennoch über diese Maßnahme von Ryanair nicht überrascht – sie passt zum bisherigen Gebaren der Airline gegenüber ihren Mitarbeitern. Wer sich über die zum Teil unhaltbaren Zustände beschwert, fliegt raus. Ersatz wird dann kurzfristig mittels Knebelverträgen in Süd- und Osteuropa rekrutiert“, verlautet es aus der gleichen Organisation.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie nötig ein Schutz von Whistleblowern ist. Zwar Mit schlägt der Europarat mit seiner Empfehlung CM/Rec(2014)7 von April 2014 seinen Mitgliedsstaaten die gesetzliche nationale Reglung zum Schutz von Whistleblowern vor. Doch ist die Umsetzung gerade in der Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht des Whistleblower Netzwerks e.V. völlig unzureichend.